Aktuelles


Auf dieser Seite finden Sie kurze Informationen über uns Ammerbucher Sportschützen. Die kurzen Infos finden Sie nachfolgend aufgelistet.

Kurze Info #1 - Unsere aktuellen Corona-Maßnahmen

[06.12.2021] Seit dem 05. Dezember 2021 gilt die neueste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Danach dürfen alle Sportvereine, also auch wir wir Ammerbucher Sportschützen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb unter bestimmten Auflagen weiterhin betreiben. Allerdings sind wir gefordert - wie alle anderen Sportvereine auch - die notwendigen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die grundsätzlichen Bedingungen leiten sich von den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg ab.

Am 05. Dezember 2021 trat in Baden-Württemberg ein mehrstufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Die Stufen:

  • Die Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
  • Die Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
  • Die Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
  • Die Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

Die Handlungen in den Stufen:

  • Die Basisstufe: in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung. Nicht-immunisierte Personen müssen zumindest einen negativen Schnelltest nachweisen.
  • Die Warnstufe: in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung. Nicht-immunisierte Personen müssen zumindest einen negativen PCR-Test nachweisen.
  • Die Alarmstufe I: in geschlossenen Räumen gilt die 2G Regelung. Nicht-immunisierte Personen dürfen weder am Training noch an Wettkämpfen teilnehmen.
  • Die Alarmstufe II: in geschlossenen Räumen gilt die 2G+ Regelung. Nicht-immunisierte Personen dürfen weder am Training noch an Wettkämpfen teilnehmen. Selbst immunisierte (also Geimpfte und Genesene) müssen sich testen lassen. Aber von der Testpflicht befreit sind alle Personen, welche die "Booster-Impfung" erhalten haben. Ebenfalls befreit sind alle Personen, deren 2. Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Das selbe gilt für Genesene.

Aus den o.g. genannten Vorgaben leiten wir nun folgende Vorgaben für uns Ammerbucher Sportschützen ab.

(A) Grundsätzliche Vorgaben:

  • Während des Aufenthaltes im Schützenhaus muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Auf der Schießanlage dürften maximal 25 Personen zum selben Zeitpunkt trainieren. Da wir nur 11 Anlagen besitzen, ist dieser Wert eher theoretisch zu betrachten.
  • Im Schützenhaus müssen von allen Anwesenden die Hygienevorschriften strikt eingehalten werden.
  • Von der Teilnahme am Training ausgeschlossen sind alle Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und nur mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.
  • Vereinseigene Geräte (bei uns also die Luftgewehre) müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.

(B) Die speziellen Vorgaben seitens des Vereins:

  • Von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr trainieren ausschließlich unsere Jugendlichen. Während dieser Zeit darf kein Erwachsener Schütze oder Schützin die Schießhalle betreten.
  • Ab 19 Uhr und nachdem unsere Jugendlichen das Schützenhaus verlassen haben, können die Erwachsenen Schützinnen und Schützen die Schießhalle betreten.
  • Das im Schützenhaus ausliegende Hygienekonzept muss beachtet werden.
  • Beim Betreten des Schützenhauses müssen sich alle Personen die Hände desinfizieren. Das Desinfektionsmittel wird vom Verein im Eingangsbereich zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen auch eine Handdesinfektion beim Verlassen des Schützenhauses.
  • Nach dem Betreten der Schießanlage müssen sich alle Schützinnen und Schützen in ein Anwesenheits-Formular eintragen.
  • Auf der Schießanlage muss eine medizinische bzw. FFP2 Maske getragen werden.
  • Der Trainingsbetrieb wird bis auf Weiteres bis maximal 22:00 Uhr dauern.
  • Der Schützenstammtisch kann bis auf weiteres unter den für die Gastronomie gültigen Voraussetzungen wieder stattfinden.

Mit diesen Maßnahmen können wir Ammerbucher Sportschützen auf verantwortungsvolle Weise unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Corona-Virus in den Griff bekommen lässt. Sobald sich weitere Veränderungen anbahnen, werden auch wir Ammerbucher Sportschützen die Maßnahmen entsprechend anpassen.