Sachkunde


Auf dieser Seite finden Sie nicht nur Informationen über die Waffensachkunde nach § 7 des Waffengesetzes, sondern auch einige Informationen zum Erhalt der Waffenbesitzkarte (WBK). Die Waffensachkunde ist ein wichtiger Teil der Ausbildung von Sportschützen. Wir Ammerbucher Sportschützen tragen unseren Teil dazu bei und fügen notwendige Informationen dieser Seite hinzu.

Vorwort:

Obwohl wir sorgfältig Recherchieren, betrachten wir die nachfolgenden Ausführungen und Informationen als unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollten Sie jedoch unvollständige oder gar falsche Informationen finden, dann können Sie uns gerne über unsere offizielle Email-Adresse (siehe Impressum) informieren. Wir werden dann die entsprechenden Korrekturen (sofern notwendig) vornehmen. Wir stellen auch klar, dass unsere Ausführungen das Ziel haben, von "normalsterblichen Menschen" verstanden zu werden. Juristisch ausgefeilte Formulierungen und "bestes Amtsdeutsch" versuchen wir zu vermeiden

Wichtige Links:

Wir Ammerbucher Sportschützen bieten das sportliche Schießen mit Druckluftwaffen sowie mit kleinkalibrigen Sportwaffen an. Somit konzentrieren wir uns in den nachfolgenden Ausführungen auf diesen Bereich. Es bedarf wohl keiner großer Diskussion - Sinn und Zweck unserer Aktivitäten als Sportschützen ist es, mit einem im weitesten Sinne zu betrachtenden Sportgewehr oder Sportpistole zu schießen. Ohne diese Tatsache ist es wohl wie mit dem Schwimmen in einem Schwimmbad ohne Wasser im Schwimmbecken - es geht irgendwie, aber es macht keinen Sinn.

Betrachten wir unseren Vereins-Schwerpunkt wie oben beschrieben, so haben wir Ammerbucher Sportschützen es mit zwei Kategorien von Sportwaffen zu tun:

  1. Luftdruckwaffen (Luftgewehr und Luftpistole)
  2. Kleinkaliber-Waffen (KK-Gewehr und KK-Pistole)

Für die erste Kategorie gibt es relativ wenig Hürden. Man muss 18 Jahre alt sein, um z.B. ein Luftdruckgewehr oder eine Luftdruckpistole frei zu erwerben und damit umzugehen. Das Sportgerät darf allerdings eine Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht überschreiten. So weit so gut.

Für die zweite Kategorie sieht es jedoch ganz anders aus. Hier hat der Gesetzgeber im Laufe der Jahre immer höhere Hürden aufgebaut, die es zu überwinden gilt. Im deutschen Waffengesetz - das übrigens zu den schärfsten und härtesten weltweit gilt - regelt der Gesetzgeber detailliert, wer diese Sportwaffen (also z.B. ein kleinkalibriges Gewehr bzw. Pistole) erwerben und mit ihnen umgehen darf. Grundsätzlich gilt, dass Sportschützen dafür eine WBK (die Waffenbesitzkarte) beantragen müssen. Und diese gibt es definitiv nicht geschenkt.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK (§ 4 WaffG):

  1. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 2 Abs. 1 WaffG).
  2. Sie müssen Zuverlässig sein (§ 5 WaffG) und Sie müssen persönlich geeignet sein (§ 6 WaffG).
  3. Sie müssen Sachkundig sein (§ 7 WaffG). Hierzu müssen Sie erfolgreich die Sachkundeprüfung ablegen.
  4. Sie müssen Ihr persönliches Bedürfnis nachweisen (§ 8 WaffG). Weisen Sie z.B. die regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften nach.

Im Vorfeld zum Erhalt einer WBK muss also eine Schulung besucht werden - die Sachkundeschulung inkl. der Sachkundeprüfung muss erfolgreich absolviert werden. Diese Schulung darf nur durch entsprechende Organisationen bzw. Personen durchgeführt werden. Verzichten Sie unbedingt darauf, einen Kurs (der unter Umständen bis zu 200€ kostet) zu besuchen, der von Personen angeboten wird, die "ungesundes Halbwissen" verbreiten. Mit dem Waffensachkunde-Kurs und der abschließenden Prüfung wird Ihnen der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit Schusswaffen und Munition näher gebracht.
Diese Lehrgänge werden in der Regel von den Schützenvereinen bzw. den Verbänden, denen die Schützenvereine angehören, organisiert und auch durchgeführt. Üblicherweise finden die Lehrgänge über das Jahr verteilt statt, so dass sich neu hinzukommende Schützen diesen Herausforderungen zeitnah stellen können.
Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind insgesamt 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtsstunden a´ 45 Minuten gefordert. Zusätzlich zu diesen zuvor genanten Stunden kommt noch die Zeit für die theoretische und praktische Prüfung.

Die Waffensachkunde und deren Prüfung gliedert sich also zum Einen in einen theoretischen und zum Anderen in einen praktischen Teil.

  • Der theoretische Teil:

    Beim Umgang mit (Sport-) Waffen und Munition sind nicht nur Rechtsvorschriften des Waffenrechts, sondern auch die des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands zu beachten. Durch die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang werden Sie diese fundierten Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes (siehe oben unter "Wichtige Links") mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.
    So besteht die schriftliche Prüfung im allgemeinen aus 100 Fragen, die durch Ankreuzen nach dem Multiple-Choice-Verfahren in 90 Minuten beantworten werden müssen. Dieser schriftliche Prüfungsabschnitt gilt normalerweise als bestanden, wenn bei 100 Fragen 80 Fragen richtig beantwortet werden. Liegt die "Erfolgsquote" nur bei 70-79 richtig beantworteter Fragen, so ist eine mündliche Prüfung erforderlich, die im Allgemeinen direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung stattfindet.

  • Der praktische Teil:

    Zum zugegeben wichtigen theoretischen Teil der Sachkundeprüfung sollen die Lehrgangsteilnehmer des Sachkundelehrgangs auch die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangen. Somit macht es viel Sinn, den Sachkundelehrgang direkt in einem Schützenhaus abzuhalten, denn die zuvor genannten Fähigkeiten werden üblicherweise direkt auf dem Schießstand eines Schützenvereins vermittelt.

Aber mit dem erfolgreichen Ablegen der Sachkundeprüfung ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Weitere bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. So müssen Sie Mitglied in einem Schützenverein sein (wie z.B. bei uns Ammerbucher Sportschützen). Der Verein muss seinerseits Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes sein. Dies ist bei uns Ammerbucher Sportschützen der Fall. Unser Landesverband ist der Württembergische Schützenbund (WSV), der seinerseits dem höchsten deutschen Dachverband, dem Deutschen Schützenbund (DSB) angehört.

Sie müssen aber nicht nur Mitglied im Schützenverein sein, sondern Sie müssen auch mindestens ein Jahr lang aktiv und regelmäßig an den Trainings teilgenommen haben. Dieses regelmäßige Training muss registriert sein, am besten in einem persönlichen Schießbuch. Erst danach kann der Verein beim Schießsportverband (z.B. dem WSV) die "Bestätigung des Bedürfnisses" beantragen. Diese wird im allgemeinen und nach positiver Überprüfung auch erteilt. Anschließend erfolgt der Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK). Und erst wenn Sie diese WBK in Händen halten, können Sie ein KK-Sportgewehr oder eine KK-Sportpistole inklusive der zugehörigen KK-Munition erwerben und dürfen auch damit umgehen. Das erworbene KK-Gewehr bzw. die KK-Pistole wird nun durch die zuständige Behörde in die WBK eingetragen. Ab jetzt steht Ihrer Karriere als Spitzenschütze nichts mehr im Wege.

Eines soll nicht unerwähnt bleiben. Sie müssen auch weiterhin regelmäßig am Training teilnehmen, und dies auf Verlangen der zuständigen Behörde auch nachweisen können. Speziell in den ersten Jahren müssen sie damit rechnen, dass die zuständige Behörde bei Ihnen anklopft, und den Nachweis über das regelmäßige Training von Ihnen anfordert. Auch müssen Sie jede KK-Waffe in einem dafür geeigneten Waffenschrank unterbringen.